Frage zum tüveintrag | lieberTodalsZweiter | 21.08.2006, 20:50 Uhr | | hallo wieder mal an alle experten, vorab möchte ich mich für alle antworten recht herzlich bedanken.wenn ich bei meiner 250etz die sitzbank hochbiege, gibts da probleme mit der polizei?welche tuningmaßnahem (leistungssteigernde) bekommt kein polizist mit?Danke für eure tipps | | Re: Frage zum tüveintrag | | 22.08.2006, 11:05 Uhr | | Es geht nicht darum. dass die Polizei nichts mit bekommt, sondern die Versicherungsgutachter.
Lass am besten alles original und probier' es mit einer Hubraumvergrößerung, die effektivste Tuningmaßnahme, schlechthin.
DK
| | Re: Frage zum tüveintrag | | 26.08.2006, 14:46 Uhr | | probier es mit einer hubraumvergrößerung, ist auf jeden fall die beste variante und auch auf dauer gesehen die einfachste (haltbarkeit) das mit der sitzbank überlege dir genau erst mal siehts scheiße aus und zum zweiten kann ein kontrolierender polizeibeamter das fahrzeug zur gutachtenerstellung sicher stellen wenn er den verdacht auf eine technische veränderung hat, es ist möglich das er bergünden kann das durch die gebogene sitzbank ein negatives fahrverhalten auftritt. Ruckzuck ist das ding beim gutachter, selbst wenn dann recht kriegst und es kostet dich nix, die rennerei bleibt trotzdem an dir hängen.
| | Re: Re: Frage zum tüveintrag | Ralf | 24.08.2006, 21:34 Uhr | | Also ich weiß es nicht 100pro, aber ich glaube man darf den Obergurt bis maximal 15° hochbiegen ohne Tüv-probs zu bekommen...
| | Re: Re: Re: Frage zum tüveintrag | Bastel-Benni | 28.08.2006, 23:37 Uhr | | Das mit der 15 Grad-Regel hab ich auch schon mal gehört... Aber wirklich bloß gehört... Manche behaupten 15 Grad gehen ohne Probleme, andere meinen, 15 Grad aber mit Eintragung in den Papieren und wiederum andere meinen: Ein gebogener Obergurt? Das trägt dir keine Sau ein, wenn der 1 Grad gebogen ist....! Also am besten mal zur nächsten TÜV/DEKRA - Station fahren, Fahrzeugschein vorlegen und fragen, was möglich ist, denn Fragen kostet ja nichts...
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